Der Bebauungsplan Nr. 778/N bezieht sich auf einen Bereich im Stadtbezirk Nord – Stadtteil Venn, Gebiet westlich Grottenweg und nördlich Stationsweg. Die Kirchengemeinde St. Maria Empfängnis ist Eigentümerin der Flurstücke 50, 51, 54 und 55, die vollständig bzw. teilweise innerhalb des Geltungsbereiches liegen. Diese Grundstücke werden derzeit von der Gemeinde in Form eines Jugendheimes genutzt. Des Weiteren befindet sich die Regenbogenschule zum Betrieb einer Containeranlage sowie ein Bolzplatz auf dem Grundstück. Der Bereich des Bolzplatzes ist derzeit von der Stadt gepachtet und als öffentlicher Bolzplatz genutzt. Auf den südlich angrenzenden Flurstücken 64 und 67 befindet sich ein öffentlicher Spielplatz, der im Eigentum der Stadt Mönchengladbach liegt.
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung bzw. neuen Funktion der Flächen rund um die Kirche als Stadtteilzentrum, beabsichtigt die Kirche, alle vorgenannten kirchlichen Nutzungen vom Grottenweg in das unmittelbare Kirchumfeld zu verlagern. Dadurch stehen am Grottenweg Flächen für eine Nachnutzung in Form einer Wohnbebauung zur Verfügung. Zur baulichen Arrondierung des Ortsrandes beabsichtigt auch die Stadt Mönchengladbach, den Entwicklungen im Bereich des Grottenweges Rechnung zu tragen und das am Ortsrand gelegene Spielplatzgrundstück am Stationsweg zugunsten einer Wohnbebauung aufzugeben. Ziel der Stadt ist darüber hinaus die Schaffung eines neuen, attraktiveren und größeren Spielplatzes an einem geeigneten Standort im zentralen Einzugsbereich.
Die Kirchengemeinde und die Stadt Mönchengladbach haben sich dazu entschlossen, die Flächen gemeinschaftlich als Bauerwartungsland zu veräußern. Im Zuge des gemeinschaftlichen Verkaufes der kirchlichen wie der städtischen Flächen an einen zu suchenden Investor wird dieser dazu verpflichtet, die Inhalte des Bebauungsplanes umzusetzen und die Pflichten und Vorgaben des städtebaulichen Vertrages – Teil 1 zu übernehmen. Im Weiteren ist noch ein zusätzlicher städtebaulicher Vertrag – Teil 2 zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung nach Maßgabe der Stadt Mönchengladbach zu vereinbaren.
Die jetzt angestrebte Veräußerung des Bauerwartungslandes, d. h. mit Planungsrecht aber ohne verkehrliche sowie ver- und entsorgungstechnische Erschließung an einen Investor / Bauträger soll auf dem Wege eines einstufigen Gebotsverfahrens abgewickelt werden.