ACHTUNG: Der ausführliche Kriterienkatalog zur Bewertung des architektonischen Entwurfs sowie des Nutzungskonzeptes ist seit dem 27.01.2021 hier online gestellt. Sie finden die neue Datei bei den beigefügten Anlagen.

OBJEKTDATEN:

Eingestellt am:  17.12.2020

Objektnummer:  26806

Status:  frei

Gemarkung:  Mönchengladbach

Flur:  40

Flurstücknummer (teilweise):  81,4,5

Stadtbezirk:  Osten

Stadtteil:  Lürrip

Straße:  Fleenerweg 2

PLZ Ort:  41065 Mönchengladbach

Objektart:  Büro / Wohnhaus

Bauart:  massiv, 2-geschossig+DG-Ausbau, unterkellert bzw.

Anbau:  teilunterkellert

Anmerkung Bauart:  An der Ostseite des Anbaus wurde im Jahr 2014 eine Doppelgarage angebaut.

Erschlossen:  ja

Vergabekriterien: 30% Höhe des Kaufpreisgebotes;  70% architektonischer Entwurf + Nutzungskonzept

Mindestgebot:  325.000,- Euro

Provision:  Der Erwerb erfolgt provisionsfrei von der Stadt Mönchengladbach.

Grundstückfläche:  ca 1.550 m²

Anmerkung Grundstücksfläche:  Es handelt sich hierbei um eine vorläufige Flächenangabe. Zu einem späteren Zeitpunkt, nach Durchführung aller liegenschaftlichen Regulierungen, besteht die Verpflichtung des teilweisen Ankaufs der unmittelbar angrenzenden Flurstücke 17 und 18 mit einer Fläche von ca. 125 m² (grafische Darstellung siehe Anlage „Grundstückszuschnitt“).

Darüber hinaus ist in Abhängigkeit von dem Nutzungskonzept auch eine geringere Grundstückstiefe darstellbar.

Entsprechende Änderungen werden im Verkaufspreis mit dem Einheitswert je m² berücksichtigt.

PROJEKTBESCHREIBUNG:

Historischer Hintergrund + Lage des REME-Geländes:

Die Aufgabe der ehemaligen Ausbesserungswerkstätten der Britischen Rheinarmee (REME – Royal Electrical and Mechanical Engineers) und der ehemaligen Cellulose-Füllstoff-Fabrik Rettenmaier führte im Jahre 1992 zur brachgefallenen, als REME-Gelände bezeichneten Fläche.

Dass REME-Gelände befindet sich im Osten von Mönchengladbach. Es umfasst ein insgesamt rund 15 Hektar großes Areal, welches in der Vergangenheit   militärisch und industriell genutzt wurde. Aufgrund seiner Größe ist das Areal prägend für den Stadtteil Lürrip. Angesichts seiner Nähe zum Stadtzentrum kommt dem Areal städtebaulich eine besondere Bedeutung zu. Die Fläche bildet den östlichen Endpunkt der Impulsprojekte der Stadtentwicklungsstrategie mg+ Wachsende Stadt.

Zukünftig wird das REME-Gelände ein wichtiger Meilenstein in der Vernetzung zwischen Seestadt-mg+ und dem östlichen Grüngürtel der Stadt sein.  Durch die vorgesehene Renaturierung des Gladbachs soll ein großzügiger naturnah gestalteter Grünraum geschaffen werden, der eine hohe Freiraumqualität für das neu geplante Wohnquartier sicherstellen soll. Eine klar herausgearbeitete Grünachse soll zudem die Verbindung des neuen Wohnquartiers zu dem bestehenden Zentrum von Lürrip herstellen.

Aufgrund seiner Nähe zum S-Bahnhof Lürrip ist der Standort besonders interessant für Pendler nach Düsseldorf.

Stufenweise Entwicklung des Areals

Die Rahmenplanung sieht den Schwerpunkt der Entwicklung auf dem REME-Gelände im einem gemischt, urbanen Wohnungsbau. Es sind verschiedene Wohnformen im Mehr- und Einfamilienhaussegment geplant. Ergänzt wird die Vielfältigkeit durch Seniorenwohnungen. Zusammen mit den vorgesehenen Büros und Läden, z.B. in der ehemaligen Panzerhalle, wird dies zu einer Belebung des gesamten Quartiers beitragen.

Die Entwicklung der Bauflächen des Gesamtareals soll in mehreren Schritten erfolgen. Hierzu wurden drei Lose gebildet (siehe Anlage „REME-Gelände: Struktur Los 1-3“)

Im ersten Los erfolgt die kurzfristige Schaffung von Wohnraum durch die Einzelvermarktung von Baugrundstücken.

Im zweiten Los wird der Schwerpunkt auf ein einheitliches hochwertiges städtebauliches Konzept unter Einbeziehung der erhaltenswerten Bausubstanzen und deren Revitalisierung gelegt.

Insbesondere die 190 Meter lange „Panzerhalle“ an der Lürriper Straße und das „Kesselhaus“ mit dem Schornstein als Landmarke, sollen einer mischgebietstypischen Nutzung aus Handel, Dienstleistung, Gastronomie sowie einer Kindertagesstätte, zugeführt werden.

Im dritten Los soll die Option der freien Einzelvermarktung von Baugrundstücken in den Vordergrund gestellt werden.

 

Objektbeschreibung und -lage:

Das Kontorhaus ist ein architektonisch auffälliges Gebäude mit gestaffelten Ziergiebeln an Vorder- und Hinterfront.

Das Kontorhaus ist Teil des dritten Bauabschnitts auf dem REME-Geländes (Los 3). Konkret liegt das Objekt in einem Teilbereich des Altstandortes der Cellulose-Füllstoff-Vertriebs-GmbH (C.F.F.) unmittelbar gegenüber dem Areal, dass Gegenstand des ersten Bebauungsplanverfahrens ist (Los 1).

Durch seine Randlage zum restlichen Teil des REME-Geländes „Los 3“ ist die Entwicklung dieses Gebäudes zeitlich nicht von der Entwicklung der Gesamtfläche „Los 3“ abhängig. Der als erhaltenswürdig eingestufte Baukörper des Kontorhauses soll deshalb einer vorgezogenen Nutzung zugeführt werden.

Das Kontorhaus grenzt an den Quartiersplatz und bildet damit die Schnittstelle zwischen der bereits sanierten Fläche des ersten Abschnittes (Los 1) in Richtung der Kirche an der Neusser Straße und dem auf dem Wege einer Konzeptausschreibung vergebenen Fläche (Los 2) des REME-Geländes, welches den westlichen Teil einschließlich der Panzerhalle, umfasst.

Das Gebäude bildet damit ein wichtiges Eingangstor zum rückwärtigen REME-Gelände.

Seit einem Brand im Jahr 2017, befindet sich das ehemalige Kontorhaus in einem baulich schlechten Zustand, ist jedoch zu erhalten.

In dem unmittelbar an das eindrucksvolle Kontorhaus anschließenden Anbau befanden sich ehemals Büroräume. Für den Anbau besteht zusätzlich zur Instandsetzung die Möglichkeit des Rückbaus sowie einer anschließenden Neubebauung.

Planungsrecht:

Der Regionalplan Düsseldorf (RPD) stellt für den Bereich des zur Veräußerung anstehenden Grundstückes einen „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar.

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mönchengladbach wird für diesen Bereich eine „gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Für den gesamten Bereich des REME-Geländes wurde bereits das Verfahren zu der 231. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. In dem Vorentwurf der FNP-Änderung ist für den betreffenden Bereich die Darstellung einer Wohnbaufläche vorgenommen worden. Die unmittelbar nordwestlich angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet dargestellt werden.

Das betreffende Grundstück liegt nicht im Bereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans. Die Beurteilung des geplanten Vorhabens richtet sich demnach nach § 34 BauGB.

 

Entscheidungskriterien:

Für den Verkaufszuschlag ist es neben der Höhe des Kaufpreisgebotes wichtig, dass der Investor ein für das Objekt überzeugendes Nutzungskonzept sowie einen dem zentralen Standort angemessenen architektonischen Entwurf vorlegt. Die Höhe des Kaufpreisgebotes wird dabei bewusst nicht als Hauptkriterium für die Verkaufsentscheidung herangezogen. Sie findet in der Gesamtbewertung lediglich mit einem 30%-igen Anteil Berücksichtigung.

Zu der Bewertung des architektonischen Entwurfs sowie des Nutzungskonzeptes werden Qualitätskriterien zur Architektur, Nutzungsart und – maß sowie Ökologie und Energie aufgestellt. Den neu eingestellten ausführlichen Kriterienkatalog finden Sie bei den beigefügten Anlagen.

 

Hinweis zum Energieausweis:

Im Hinblick auf den schlechten baulichen Zustand der Gebäude und den möglicherweise beabsichtigten, teilweisen Rückbau der vorhandenen Aufbauten (Anbau) wird auf die Vorlage eines Energieausweises gemäß der Maßgabe der EnEV 2014 verzichtet.

Altlasten:

Vor dem Hintergrund seiner ursprünglichen Nutzung wird das gesamte REME-Areal im Altlastenkataster geführt. Nach derzeitigem Kenntnisstand befindet sich auf der Fläche des Kontorhauses, inklusive seines Anbaus, kein Altlastenherd.

Sonstiges:

Der Bewerbungszeitraum beginnt mit der Veröffentlichung der Immobilie im Internet auf der EWMG-Homepage unter www.ewmg.de und endet am 01.03.2021 12:00 Uhr. Der Zugang von Bewerbungsunterlagen kann per Mail oder postalisch erfolgen.

In dem Mindestgebot von Euro 325.000,- € sind die möglicherweise entstehenden Abrisskosten bereits berücksichtigt.

 

 

Ansprechpartner bei eventuellen Rückfragen:

Städtebauliche Planung

Herr Klaus Winterberg, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung

Tel. 02161 25 8611, Mail: Klaus.Winterberg@moenchengladbach.de

Liegenschaft

Herr Stefan Esser, EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach

Tel. 02161 4664 129, Mail: S.Esser@ewmg.de

Einreichungstermin bis:

01.03.2021, 12:00 Uhr