Ein einheitliches, ökologisch nachhaltiges und modernes Wohnquartier für alle Generationen – das sind die Pläne für die Parkplatzfläche des ehemaligen Freibads in Giesenkirchen. Im ersten Schritt vermarktet die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) 15 Wohnbaugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser an private Bauherren.
Auf einer Nettobaulandfläche von ca. 9.300 m2 entstehen insgesamt 15 Einfamilienhäuser und drei Mehrfamilienhäuser, die in einem zweiten Schritt in einem separaten Verfahren für Investoren als Ensemble vergeben werden. Hier wird ein projektbezogener Anteil an gefördertem Wohnraum vorgegeben. „Baugrundstücke fürs Eigenheim in Mönchengladbach sind nach wie vor gefragt – das hat die große Resonanz auf die letzten Baugebiete in Rheindahlen, Neuwerk und Bettrath deutlich gezeigt. In der Kombination mit den drei Mehrfamilienhäusern können wir in Giesenkirchen attraktiven und bezahlbaren Wohnraum für alle anbieten“, sagt Dr. Ulrich Schückhaus, Vorsitzender der EWMG-Geschäftsführung. Die Ausschreibung für die Mehrfamilienhäuser folgt voraussichtlich Ende 2022.
Das Plangebiet an der Kruchenstraße schließt an den bestehenden Siedlungsbereich von Giesenkirchen an, ist aber aufgrund der umgebenden Grünstrukturen gleichzeitig ruhig gelegen. Dinge des täglichen Bedarfs sowie Kindergärten, Schulen und Spielplätze sind fußläufig zu erreichen oder gut über den öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Verfahrensmix für Einfamiliengrundstücke
Das neue Wohngebiet punktet mit Vielfalt und einem gesunden sozialen Mix. Dazu werden die 15 Einfamilienhausgrundstücke zu gleichen Teilen per Gebots- bzw. Losverfahren und nach Sozialpunkten vergeben. Der Mindest- bzw. Festpreis liegt bei 350 €/m2. „Unser Fokus liegt auf Festpreisen, um mehr Menschen ein Eigenheim zu ermöglichen. Über die verschiedenen Vergabeverfahren schaffen wir die größtmögliche Chancengleichheit für alle Interessierten“, erläutert Janann Safi, Aufsichtsratsvorsitzender der EWMG.
Besonderer Wert wird zudem auf Qualität und Nachhaltigkeit gelegt. So sind beispielsweise komplette Steingärten als Vorgärten unzulässig. Die Vorgartenfläche muss zu mindestens 60 Prozent unversiegelt bleiben und mit Rasen, Bodendecker, Stauden oder ähnlichem bepflanzt werden. In puncto Energieeffizienz ist eine energetisch nachhaltige Bauweise gemäß den KfW-Standards umzusetzen. Bei der Gestaltung gelten die Vorgaben aus dem Bebauungsplan 787/O.
Die Wohnbaugrundstücke für die Einfamilienhäuser sind zwischen 400 m2 und 650 m2 groß. Verkauft wird direkt an private Bauherren zur Eigennutzung mit einer entsprechenden Verpflichtung für fünf Jahre. Zudem sollen nur diejenigen zum Zuge kommen, die in den vergangenen 25 Jahren noch kein Wohnbaugrundstück von der Stadt oder der EWMG erworben haben. Ausführliche Informationen zu den Vergabeverfahren finden Sie auf der EWMG-Website.
Die Bewerbung für die Baugrundstücke erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsformular unter www.ewmg.de/grundstuecke-immobilien auf der EWMG-Website. Bewerbungsschluss ist der 3. Oktober 2022.