Die Entscheidung ist gefallen: Der Bund wird sich an den Flugsicherungskosten am Flughafen Mönchengladbach (MGL) beteiligen. Die Kontrollzone mit Instrumentenflugbetrieb ist damit langfristig gesichert. Sie ist ein wichtiges Pfund, mit dem der MGL aktuell und für zukünftige Entwicklungen punkten kann.
„Das finanzielle Engagement des Bundes ist ein wichtiges Zeichen für den Flugplatz Mönchengladbach, die Stadt und die Region“, sagt Oberbürgermeister und MGL-Aufsichtsratsvorsitzender Felix Heinrichs mit Blick auf den Wirtschafts- und Innovationsstandort MGL. „Die Kostenübernahme entlastet zudem den städtischen Haushalt, was uns mehr Flexibilität bei wichtigen Investitionen auch am Flughafen gibt.“ Bis zu einer rechtssicheren Umsetzung des geänderten Luftfahrtgesetzes ist es allerdings noch ein langer Weg. Das neue System aus Gebühren und Bundeszuschuss wird voraussichtlich erst 2023 final greifen. Bis dahin soll es pragmatische Überganglösungen geben.
Die Lage in einem der größten Ballungsräume Europas mit der Nähe zu mehreren Flughäfen in Nordrhein-Westfalen und den benachbarten Niederlanden sowie dem damit stark frequentierten Luftraum macht die Kontrollzone am Flughafen Mönchengladbach zu einem unverzichtbaren Sicherheitsfaktor. „Die Gleichstellung bei der Finanzierung dieser Sicherungsinstrumente mit den 15 großen Flughäfen in Deutschland ist überfällig“, so MGL-Geschäftsführer Dr. Ulrich Schückhaus. In der Praxis sind die Kontrollzonen Düsseldorf und Mönchengladbach als Einheit zu betrachten, die mit entsprechendem flugsicherungstechnischem Aufwand eng zusammenarbeiten müssen, um einen sicheren, geordneten und effizienten Flugverkehr im Ballungsraum Rhein-Ruhr – inklusive einer Prioritätenregelung für den Flughafen Düsseldorf – zu gewährleisten. Mit zukunftsweisenden Konzepten für eine effiziente und emissionsfreie Mobilität wie dem zunehmenden Einsatz von elektrischen Drohnen kommen neue Herausforderungen auf die Flugsicherung zu.
Sicherheit hat ihren Preis. Am Flughafen Mönchengladbach fallen jährlich mehr als 1 Mio. € für Personal und Infrastruktur an, um den Instrumentenflugverkehr auf dem entsprechend hohen Niveau anbieten zu können, „was für zukunftsweisende Entwicklungen und den damit verbundenen nachhaltigen Ausbau des Flughafens unerlässlich ist“, betont Schückhaus. Nur ein Teil der Kosten konnte bisher über individuelle, behördlich genehmigte Anflugentgelte kompensiert werden. „Die Entscheidung, dass die Flugsicherungskosten jetzt vom Bund übernommen werden, bedeutet für den Flugplatz MGL eine enorme finanzielle Entlastung und eröffnet uns wichtige neue Handlungsspielräume, unter anderem für notwendige Investitionen am Flugplatz selbst.“ Mit der neuen Regelung entfallen die individuellen Anflugentgelte des Airports. Rechnet man diese Einnahmen gegen die Flugsicherungskosten, so ergibt sich für den MGL eine jährliche Einsparung von einigen Hunderttausend Euro. Die Gebühren pro Anflug und Landung erhebt nun die jeweilige Flugsicherungsorganisation selbst.