Nr. 1: Baugebiet Flipsenpesch

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    Markierter Lageplan

Objektdaten

Eingestellt am 19.03.2024
Objektnummer 00722-01
Status reserviert
Bezirk Bezirk Nord
Stadtteil Venn
Straße Flipsenpesch
PLZ/Stadt 41068 Mönchengladbach

Informationen zum Objekt

BP Nr. 785/N
Fläche (gesamt) 527 m²
Preisart Verkaufspreis
Preis 223.975 €
Gemarkung Mönchengladbach-Land
Flur 61
Geschossigkeit 1-2
Bauverpflichtung Ja
Erschlossen Ja

Objektbeschreibung

Auf diesem 527 m² großen Grundstück können Sie ein 1- bis 2-geschossiges freistehendes Einfamilienhaus mit Flachdach gemäß dem Bebauungsplan 785/N realisieren.

Wichtige Voraussetzungen für Ihre Planung:

  • Eine Geländeaufschüttung von 0,5 – 1,5 m ist, wie im gesamten Baugebiet, erforderlich
  • Stellplätze, Laternen und Baumscheiben aus dem Detailplan sind zu berücksichtigen
  • Der Beginn der Bauarbeiten ist voraussichtlich erst ab März 2025 möglich

Unser Gestaltungshandbuch zum Baugebiet Flipsenpesch zeigt Möglichkeiten, den Energiebedarf eines Gebäudes zu reduzieren und nachhaltig zu bauen. Außerdem liefert das Gestaltungshandbuch Erläuterungen, Hinweise und beispielhafte Darstellungen zum geltenden Bebauungsplan.

Lage

Kurze Wege, gute Verkehrsanbindung und viel Grün bietet Ihnen das Neubaugebiet Flipsenpesch im Stadtteil Venn. Es liegt zentral, aber ruhig. Die neu entstehende Parkanlage mit Spielplatz können Jung und Alt genießen oder auch zu Fuß die Einkäufe des täglichen Bedarfs erledigen.

Auch Restaurants, Ärzte und andere Einkaufsmöglichkeiten sind mit kurzen Wegen erreichbar. Besonders für Familien ist die Lage durch mehrere nahegelegene Kindergärten und die Grundschule attraktiv. Zudem wird eine weitere Kindertagesstätte unmittelbar am Neubaugebiet entstehen.

Eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und das Autobahnnetz mit A61 und A52 ermöglichen das schnelle Erreichen der benachbarten Stadtteile oder der Nachbarstädte.

Die Erschließung des Baugebiets wird durch die EWMG hergestellt.

Sonstiges

Die Vermarktung erfolgt im Punkteverfahren.

Wichtige Informationen zu Ihrer Bewerbung:

  • Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über unser Formular „Anfrage zu diesem Objekt“

am Ende der Seite

  • Der Bewerbungszeitraum endet am: Dienstag, 19.11.2024 um 23:59 Uhr
  • Die Bewerbung für mehrere Grundstücke ist möglich, aber nur über einen Bewerber pro künftigen Haushalt
  • Vergabe nur an Eigennutzer (mindestens 5 Jahre)
  • Verkauf nur mit Bauverpflichtung

Ausschluss von Bewerbern:

  • Haushalte, in denen eine Person in den letzten 25 Jahren bereits ein Grundstück von der Stadt oder EWMG erworben hat, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
  • Haushalte, in denen eine Person bereits eine Zusage für ein Grundstück im 1. Abschnitt hatte, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Wichtige Informationen zur Auswertung:

  • Bei Zusage: automatischer Ausschluss bei allen anderen Grundstücken in allen Verfahren des Baugebiets, auch wenn Sie sich gegen den Erwerb entscheiden
  • Bei einer Zusage erhalten Sie eine Frist, bis wann Sie sich bei uns zurückmelden müssen
  • Wird die Rückmeldefrist nicht eingehalten, geht das Grundstück an den nächsten Bewerber. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang/Spam-Ordner.

Nach einer Zusage erhalten Sie detaillierte Informationen zum weiteren Vorgehen/Verfahren bei einer Grundstücksbesichtigung vor Ort.

Im Rahmen der Bonitätsprüfung werden wir von Ihnen eine Finanzierungszusage eines Geldinstitutes in der Gesamthöhe Ihres Bauvorhabens sowie eine Architektenplanung anfordern.

Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor der Bewerbung bei Banken und Bauunternehmen über Konditionen und den finanziellen Rahmen zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie im angefügten Dokument Vergabekriterien und in unserem Fragenkatalog.

Direkt von der EWMG

-PROVISIONS- und ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSFREI !

Anfrage zum Objekt

    Schreiben Sie uns. Wenn Sie Fragen zu unseren Immobilien haben oder ähnliche Objekte suchen, können Sie uns gerne dieses Anfrage-/Kontaktformular senden.

    Mit Zusendung Ihrer Daten über dieses Formular willigen Sie ein, dass wir Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktieren dürfen, wenn wir eine Immobilie im Angebot haben, die für Sie interessant sein könnte. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

    Die persönlichen Angaben unterliegen den Datenschutzbestimmungen.

    Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.

    Wir behalten uns vor, nur ausreichend ausgefüllte Formulare (Vergabekriterien oder Gebotspreis im Bieterverfahren) zu berücksichtigen!



















    Generelle Vergabekriterien

    Die EWMG wendet nachfolgende Vergabekriterien der Stadt Mönchengladbach an, basierend auf dem Ratsbeschluss der Stadt Mönchengladbach vom 21.07.2004:

    Beim Verkauf städtischer Wohnbau-Grundstücke sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

    Der Bewerbungszeitraum von 6 Wochen beginnt mit der Veröffentlichung der Wohnbau-Grundstücke im Internet auf der EWMG-Homepage unter ewmg.de.

    Für Kaufinteressenten gelten grundsätzlich folgende Bedingungen:

    1. Der Kaufinteressent muss bereit sein, für das Grundstück mindestens den Verkehrswert zu bezahlen.

    2. Der Kaufinteressent muss bereit sein, eine Bauverpflichtung zu akzeptieren.

    3. Der Kaufinteressent muss die Finanzierung des Grundstückskaufpreises nachweisen.

    Über die genannten Bedingungen hinaus gelten folgende Entscheidungskriterien für den Verkauf:

    Grundstücke für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern durch private Bauherren zur Eigennutzung:

    Für den Fall, dass der Verkauf zum Verkehrswert oder festgesetzten Verkaufspreis beschlossen wurde und es mehrere Kaufinteressenten gibt, oder im Falle von Pattsituationen bei Höchstgeboten werden die Bewerber nach einem Punktesystem bewertet.

    Jeweils ein Punkt wird vergeben

    • für den Bewerber selbst

    • für jedes mit in das Ein- oder Zweifamilienhaus einziehende Kind im Sinne von § 32 EStG

    • für jedes mit in das Ein- oder Zweifamilienhaus einziehende Familienmitglied mit einer Schwerbehinderung (Merkmale: außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind) oder einer Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 14 SGB XI, die nicht nur vorübergehend ist

    • wenn der Bewerber noch keinen Grundbesitz hat.

    Haben mehrere Bewerber nach diesem Punktesystem die gleiche Punktzahl, entscheidet der Tag, an dem die schriftliche Bewerbung um das Grundstück bei der Gesellschaft eingegangen ist.
    Sind die Bewerbungen mehrerer Bewerber, die die gleiche Punktzahl erhalten haben, am selben Tag bei der Gesellschaft eingegangen, entscheidet das Los.

    Bei mehreren Interessenten werden Verkäufe zur Eigennutzung immer Verkäufen zur Fremdnutzung vorgezogen.

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