Grundstück A

Liegenschaftsdaten:

Objektnummer:                        00781

Status:                                         frei

Gemarkung:                              Mönchengladbach-Land

Flur:                                             63

Flurstücknummer:                   329 und 331 (werden noch verschmolzen)

Grundstückfläche (gesamt):  1.416 m²

Stadtbezirk:                               Nord

Stadtteil:                                    Venn

Straße:                                        Flipsenpesch

PLZ Ort:                                     41068 Mönchengladbach

Informationen zum Objekt

Objektart:                                  unbebautes Grundstück

Bebauungsplan:                       Nr. 785/N

Erschlossen:                              ja

Preisart:                                     Gebot

Vergabe:                                    Bewertungsverfahren (Gebot, Bebauungs-/Nutzungskonzept sowie Architektur)

Mindestgebot:                          679.680,00 € (erschließungsbeitragsfrei)

Objektbeschreibung:

Die zum Verkauf stehende Liegenschaft befindet sich an der noch zu errichtenden Straße „Flipsenpesch“ in Mönchengladbach-Venn und wird vom Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 785/N erfasst. Der Kaufgegenstand besteht aus zwei Flurstücken, die eine Größe von insgesamt 1.416 m² aufweisen. In Anlehnung an die planungsrechtlichen Festsetzungen ist die Realisierung einer freistehenden Mehrfamilienhausbebauung mit einer Tiefgarage vorgesehen.

Die Entwicklungsgrundstücke sind Teil eines größeren Plangebietes, welches im Norden durch den Hamerweg und die rückwärtigen Gärten der Wohnbebauung am Hamerweg und im Osten durch private Gärten und das Grundstück der Katholischen Grundschule Venn begrenzt wird. Im Süden grenzt das Plangebiet an den Höfgenweg und die rückwärtigen Gärten der Wohnbebauung am Stationsweg. Westlich an das Plangebiet angrenzend befinden sich der Mürrigerplatz, die Kirche St. Maria Empfängnis, eine landwirtschaftlich genutzte Fläche sowie Privatgärten der Wohnbebauung der Rektor-Esser-Straße.

Die so abgegrenzte Fläche weist eine Größe von insgesamt rund 8,6 ha auf. Fast das gesamte Plangebiet wurde bis vor Kurzem noch landwirtschaftlich genutzt.

Mit der geplanten Entwicklung an der Stelle und dem neuen Planungsrecht soll ein Wohnquartier mit hoher Wohn- und Freiraumqualität insbesondere für Familien mit Kindern entstehen. Die Fläche wurde vom Planungs- und Bauausschuss (heute: Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung) der Stadt Mönchengladbach als Standort für die kurzfristige Entwicklung von Wohnbauflächen festgelegt mit dem Ziel, den Stadtteil MG-Venn insgesamt aufzuwerten sowie der wachsenden Nachfrage nach attraktivem Wohnraum Rechnung zu tragen. Zugleich soll der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünzug aufgewertet und planungsrechtlich gesichert werden. Am Stationsweg, östlich an den Grünzug angrenzend, ist darüber hinaus eine neue Kindertageseinrichtung geplant.

Lage / Umgebung:

Das Plangebiet befindet sich in fußläufiger Entfernung des Nahversorgungsstandortes Venn, der laut Nahversorgungs- und Zentrenkonzept der Stadt Mönchengladbach im Bereich der Mürrigerstraße und des Stationsweges liegt. Hier befinden sich Versorgungsangebote für den täglichen Bedarf.

Entlang der östlichen Plangebietsgrenze verläuft der Thomassenweg, ein Fußweg, der den Stations- und Hamerweg miteinander verbindet und die benachbarte Grundschule mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft. Im Südosten, abzweigend von der Straße Höfgenweg, befindet sich eine Hol- und Bringzone für die Katholische Grundschule Venn (KGS Venn). Der westliche Bereich des Plangebietes ist Teilstück eines in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grünzuges, der Möglichkeiten der Naherholung bietet. Innerhalb dieses Grünzuges verlaufen Fußwege und ein Radweg, die das Plangebiet mit dem angrenzenden Nahversorgungsstandort Venn im Bereich der Mürrigerstraße und Mürrigerplatz und den benachbarten Wohngebieten verknüpfen.

Die unmittelbare Nachbarschaft des Plangebietes ist im Süden durch eine gewachsene und zum größten Teil geschlossene Wohnbebauung am Stationsweg mit den dazugehörigen tiefen Gartengrundstücken geprägt. Die Bebauung besteht hier aus zweigeschossigen traufständigen Gebäuden mit Satteldach. Nördlich angrenzend befinden sich entlang der Straße Hamerweg überwiegend ein- bis zweigeschossige traufständige Wohngebäude mit Satteldach. Nordwestlich angrenzend befinden sich Sportflächen des Sportvereins Rot-Weiß Venn, die durch Bäume umfasst sind.

Das Plangebiet ist über drei Buslinien und eine Nachtbuslinie in einem dichten Taktverkehr gut an die Innenstadt und den Hauptbahnhof von Mönchengladbach angeschlossen. Die Haltestelle „Poether Weg“ befindet sich am Stationsweg in unmittelbarer Nähe des Plangebietes und wird durch die Linie 003 und die Nachtbuslinie NE 2 angefahren. Die Haltestellen „Venn Kirche“ (Linie 003, 033 und NE 2), „Eselsweg“ (Linie 033) und „Thomassenweg“ (Linie 010) sind in ca. 600 m fußläufig zu erreichen.

Das Plangebiet ist über den Hamerweg im Norden, den Stationsweg im Süden und im weiteren Verlauf über die Roermonder Straße bzw. die Waldnieler Straße an die Innenstadt Mönchenglachbach und an das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Der Anschluss an die BAB 61 erfolgt über die Anschlussstelle Mönchengladbach-Nordpark in ca. 2 km Entfernung. Der Anschluss an die BAB 52 erfolgt über die Anschlussstelle Mönchengladbach-Hardt in ca. 4 km Entfernung.

Planungsrecht:

Der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 785/N setzt die betreffende Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zwingend zweigeschossigen Bebauung und einer GRZ von 0,5 fest. Erforderliche Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterzubringen. Weitere Vorgaben, u. a. zu Fassadenmaterialien, Dachformen etc. sind der Planzeichnung und dem textlichen Teil zum Bebauungsplan Nr. 785/N zu entnehmen.

Weitere Regularien:

Geförderter Wohnungsbau

Im Sinne einer sozialen Durchmischung an der Stelle des Plangebietes wird für den zu entwickelnden Kaufgegenstand ein Anteil von 50 % der Wohneinheiten an öffentlich gefördertem Wohnungsbau erwartet.

Die jeweils gültigen Förderbedingungen sind zu beachten.

Angebote mit einem Anteil an gefördertem Wohnraum von unter 50 % der Wohneinheiten werden vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.

Für den Fall, dass innerhalb von zwei Jahren nach Einreichung des Förderantrages eine Wohnraumförderung seitens des Fördergebers nicht in Aussicht gestellt wurde oder ein Bescheid bereits erteilt wurde, werden die Vertragsparteien prüfen / sich verständigen – vorbehaltlich etwaiger Gremienbeschlüsse –, ob eine Realisierung des Vorhabens auch ohne Wohnraumförderung vorgenommen werden kann. Für den Fall, dass eine Einigung nicht zustande kommt, erhalten beide Parteien ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Die im Zuge eines etwaigen Rücktritts entstehenden Kosten, Steuern und Gebühren trägt die jeweilige zurücktretende Partei.

Bewertungsverfahren:

Die Beurteilung der Gebote erfolgt auf Grundlage eines abgestimmten Bewertungsrahmens und den folgenden festgelegten Beurteilungskriterien:

Kriterium und Gewichtung in Prozent (%)

a) Kriterium Preisgebot: Gewichtung 30 %
b) Kriterium städtebauliche Einbindung, architektonische Gestaltung und Baukonzeption
(Einhaltung der Vorschriften der Landesbauordnung): Gewichtung 50 %
c) Kriterium umwelt- und energiebewusste Planung: Gewichtung 20 %

Bewertungskategorien zu a):

  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 50 %:    6 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 40 %:    5 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 30 %:    4 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 20 %:    3 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 10 %:    2 Punkte
  • Preisgebot entspricht Mindestgebot:                                  1 Punkt

Bewertungskategorien zu b) und c):

  • hervorragend                                  6 Punkte
  • hoch                                                   5 Punkte
  • überdurchschnittlich                    4 Punkte
  • zufriedenstellend                          3 Punkte
  • genügend                                         2 Punkte
  • deutlich verbesserungswürdig  1 Punkt

Kriterien städtebauliche Einbindung, architektonische Gestaltung und Baukonzeption:

  • Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 785/N
  • Einbindung in städtebaulichen und architektonischen Gesamtzusammenhang: Gebäude, Außenraum, Umfeld
  • Gestaltung und Qualität der Gebäude: Fassade, Dach, Öffnungen
  • Nutzungskonzeption sowie Grundrissstruktur und -größe
  • Lärmschutz

Kriterien umwelt- und energiebewusste Planung:

  • Ökologische Baumaterialien, Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit
  • E-Mobilität und Fahrradmobilität
  • Begrünung der Fassaden-, Dach und Außenflächen
  • Nachhaltiges Energiekonzept (Photovoltaik, Einsatz klimaneutraler Energien)
  • Förderung der Biodiversität

Es erfolgt keine Interpolation; Gebote unterhalb des Mindestkaufpreises scheiden aus dem Verfahren aus. Die jeweils erzielten Punkte fließen entsprechend der Gewichtung der Kriterien in das Gesamtpunktergebnis ein.

Wir weisen erneut darauf hin, dass Angebote mit einem Anteil an gefördertem Wohnraum von unter 50 % der Wohneinheiten vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden. Ein Anteil von über 50 % der Wohneinheiten an gefördertem Wohnraum fließt wertneutral in die Bewertung ein.

Die Zuschlagsempfehlung wird dem Aufsichtsrat der EWMG zur Entscheidung vorgelegt.

Bestandteile der Gebote

Jeder Teilnehmer darf ein in deutscher Sprache verfasstes Kaufgebot abgeben. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen.

Die Gebotsunterlagen müssen folgende Bestandteile beinhalten:

  • Kaufpreisangebot
  • Erläuterung der städtebaulichen und architektonischen Grundidee
  • Angaben zur BGF
  • Erläuterung des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes
  • Erläuterung und Angaben zum geförderten Wohnungsbau
  • Kurze Erläuterung des ökologischen und energetischen Konzeptes
  • Lageplan
  • Grundrisse
  • Visualisierungen

 

Sonstiges

Der Bewerbungszeitraum beginnt mit der Veröffentlichung des Grundstücks im Internet auf der EWMG-Homepage unter www.ewmg.de und endet am 20.09.2024, 12.00 Uhr.

Bitte schicken Sie alle Bewerbungsunterlagen ausschließlich per E-Mail an Ausschreibung@ewmg.de und geben in der Betreffzeile „AZ 00781 – Gebotsverfahren MFH – Grundstück Flipsenpesch“ an.

Ansprechpartner bei Rückfragen

Planung

Frau Marion Scheel, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung

Tel. 02161 25 8592, Mail: Marion.Scheel@moenchengladbach.de

Nutzung / Sozialer, geförderter Wohnungsbau

Frau Jana Bauer, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung, Handlungsfeld Wohnen

Tel. 02161 25 3857, Mail: Jana.Bauer@moenchengladbach.de

Liegenschaft

Herr Oliver Frantzen, EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH

Tel. 02161 4664 133, Mail: O.Frantzen@ewmg.de

Anlagen

  • Digitale Katasterdaten (DXF/DWG-Datei)
  • Katasterplan M 1:500
  • Luftbild M 1:500
  • Bebauungsplan Nr. 785/N
  • Begründung zum Bebauungsplan Nr. 785/N

Einreichungstermin bis:

20.09.2024, 12:00 Uhr

Ansprechpartner bei eventuellen Rückfragen:

Planung

Frau Marion Scheel, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung

Tel. 02161 25 8592, Mail: Marion.Scheel@moenchengladbach.de

Nutzung / Sozialer, geförderter Wohnungsbau

Frau Jana Bauer, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung, Handlungsfeld Wohnen

Tel. 02161 25 3857, Mail: Jana.Bauer@moenchengladbach.de

Liegenschaft

Herr Oliver Frantzen, EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH

Tel. 02161 4664 133, Mail: O.Frantzen@ewmg.de