Liegenschaftsdaten:

Objektnummer:                        00718

Status:                                         frei

Gemarkung:                              Mönchengladbach

Flur:                                             39

Flurstücknummer:                   232, 367, 368 und 369

Grundstückfläche (gesamt):  2.019 m²

Stadtbezirk:                               Ost

Stadtteil:                                    Lürrip

Straße:                                        Compesmühlenweg

PLZ Ort:                                     41065 Mönchengladbach

Informationen zum Objekt

Objektart:                                  unbebautes Grundstück

Bebauungsplan:                       Nr. 792/O

Erschlossen:                              ja

Preisart:                                     Gebot

Vergabe:                                    Bewertungsverfahren (Gebot, Bebauungs-/Nutzungskonzept)

Mindestgebot:                          860.000,00 € (erschließungsbeitragsfrei)

Objektbeschreibung:

Die zum Verkauf stehende städtische Liegenschaft befindet sich am Compesmühlenweg in Mönchengladbach und wird vom Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 792/O erfasst. Der Kaufgegenstand besteht aus vier Flurstücken und weist eine Größe von insgesamt 2.019 m² auf. In Anlehnung an die planungsrechtlichen Festsetzungen ist die Realisierung einer freistehenden Mehrfamilienhausbebauung mit einer Tiefgarage vorgesehen.

Die Entwicklungsgrundstücke sind Teil eines größeren Plangebietes, welches vom Compesmühlenweg, Fleenerweg und der Lohstraße begrenzt wird. Die so abgegrenzte Fläche weist eine Größe von insgesamt rund 1,87 ha auf. Teilbereiche dieses neuen Plangebietes wurden bis in die 90er Jahre noch größtenteils gewerblich genutzt.

Mit der geplanten Entwicklung an der Stelle und dem neuen Planungsrecht wird eine städtebauliche Neuordnung des Standortes avisiert mit dem Ziel, den Stadtteil MG-Lürrip insgesamt aufzuwerten und hochwertigen Wohnraum für verschiedene Zielgruppen zu schaffen. Zugleich sollen die bestehenden kulturellen und sozialen Einrichtungen (Kath. Pfarrgemeinde Lürrip, städtisches Seniorenheim) gesichert werden. Auf den Flächen südlich der im Bebauungsplan vorgesehenen Planstraße sind darüber hinaus eine neue Schule und Kita geplant.

WICHTIG:  Aktuelle Katasterpläne werden in Kürze erwartet und dann in den Anlagen aktualisiert.

Lage / Umgebung:

Das nähere Umfeld des Planungsgrundstücks bzw. des Plangebietes in MG-Lürrip ist geprägt von einer durchmischten Nutzung. Darin reihen sich verschiedene Gebäudetypologien mit unterschiedlichen Wohnformen an, ergänzt um kulturelle und soziale Einrichtungen sowie kleinere Ladenlokale. Zwischen der Neusser Straße und Myllendonker Straße erstreckt sich der Nahversorgungsstandort Lürrip-Mitte, welcher vom Planungsgrundstück unmittelbar fußläufig zu erreichen ist. Die benachbarten Stadtteile und die Innenstadt Mönchengladbachs sind über den Personennahverkehr gut angebunden. Die S-Bahn-Haltestelle MG-Lürrip ist vom Planungsgrundstück etwa fünf Gehminuten entfernt.

Der südwestlich des Plangebietes Compesmühlenweg / Fleenerweg / Lohstraße gelegene Bereich – auch als sogenanntes „REME (Royal Electrical and Mechanical Engineers) – Gelände, Los 2“ bekannt – soll kurz- bis mittelfristig durch einen Projektentwickler neu entwickelt werden. Hierzu befindet sich zurzeit der Bebauungsplan Nr. 800/O in Aufstellung. An der Stelle ist ein ganzheitliches Wohnquartier geplant, dessen Schwerpunkt im Wohnen liegt, mit untergeordneter mischgebietstypischer Nutzung sowie kleineren Versorgungseinrichtungen. Hierzu soll auch ein Teil der ehemaligen Panzerhalle revitalisiert werden.

Das Grundstück wird dem Erwerber in einem unbebauten Zustand übergeben. Die ehemals auf dem Kaufgegenstand befindlichen Aufbauten (Compesmühlenweg 24 und 26) wurden zwischenzeitlich durch die Stadt Mönchengladbach zurückgebaut.

Planungsrecht:

Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 792/O ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Weitere Vorgaben zu Fassadenmaterialien, Dachformen etc. sind den textlichen Festsetzungen zu entnehmen. Erforderliche Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterzubringen.

Weitere Regularien:

Geförderter Wohnungsbau

Im Sinne einer sozialen Durchmischung an der Stelle des Plangebietes REME Los 1, wird für den zu entwickelnden Kaufgegenstand ein Anteil von 50 % an öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Bezug auf die gesamt zu realisierende Wohnfläche erwartet.

Die jeweils gültigen Förderbedingungen sind zu beachten.

Angebote mit einem Anteil an gefördertem Wohnraum von unter 50 % werden vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.

Lasten und Beschränkungen

Auf dem Flurstück 369 (ehemals 233) lasten zugunsten des rückwärtig gelegenen privaten Flurstücks 67 eine Baulast (Geh- und Fahrrecht) sowie eine Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht). Die eingetragenen Rechte müssen im Zuge der neuen Projektierung vom Erwerber übernommen werden. Dabei ist die rückwärtige Zuwegung dauerhaft sicherzustellen, insbesondere während der Bauphase. Die Herstellung der Außenanlagen ist durch den Investor vorzunehmen.

Die von der Baulast und Grunddienstbarkeit belasteten Teilflächen befinden sich außerhalb des im Bebauungsplan 792/O festgesetzten Baufensters bzw. jenseits der vorgesehenen Baugrenzen. Katasterpläne mit Darstellung der Baulast-/Dienstbarkeitsflächen können als Nachweis auf Anfrage zugestellt werden. Eine Tiefgaragenzufahrt ist an der Stelle des Baugrundstücks daher nicht möglich. Darüber hinaus wird die Bebaubarkeit des Grundstücks durch die eingetragenen Rechte nicht eingeschränkt.

Die Lage der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) auf dem Flurstück 369 (ehemals 233) ist den Leitungsplänen der NEW-Netz-GmbH zu entnehmen. Es wird empfohlen, die genaue Lage des privaten Kanals zu überprüfen. Die Ver- und Entsorgungsleitungen sind allesamt zu erhalten.

Wegerecht

Derzeit besteht über das Planungsgrundstück eine Wegeverbindung zugunsten des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks Gemarkung Mönchengladbach, Flur 39, Flurstück 75 bis zur öffentlichen Verkehrsfläche. Dabei handelt es sich um ein Notwegerecht, welches im Zuge der vorzunehmenden Projektierung vom Investor zu berücksichtigen ist. Ob eine Verlegung des Wegerechtes perspektivisch möglich ist, ist im weiteren Projektverlauf zu klären. Eine dingliche Sicherung des Wegerechtes wird ggf. noch erfolgen.

Bewertungsverfahren:

Die Beurteilung der Gebote erfolgt auf Grundlage eines abgestimmten Bewertungsrahmens und den folgenden festgelegten Beurteilungskriterien:

Kriterium und Gewichtung in Prozent (%)

a) Kriterium Preisgebot: Gewichtung 30 %
b) Kriterium städtebauliche Einbindung,architektonische Gestaltung und Baukonzeption
(Einhaltung der Vorschriften der Landesbauordnung): Gewichtung 50 %
c) Kriterium Kriterium umwelt- und energiebewusste Planung: Gewichtung 20 %

Bewertungskategorien zu a):

  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 50 %:    6 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 40 %:    5 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 30 %:    4 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 20 %:    3 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 10 %:    2 Punkte
  • Preisgebot entspricht Mindestgebot:                                  1 Punkt

Bewertungskategorien zu b) und c):

  • hervorragend                                  6 Punkte
  • hoch                                                   5 Punkte
  • überdurchschnittlich                    4 Punkte
  • zufriedenstellend                          3 Punkte
  • genügend                                         2 Punkte
  • deutlich verbesserungswürdig  1 Punkt

Kriterien architektonische Gestaltung und Baukonzeption:

  • Einbindung in städtebaulichen und architektonischen Gesamtzusammenhang: Gebäude, Außenraum, Umfeld
  • Gestaltung und Qualität der Gebäude: Fassade, Dach, Öffnungen à Hinweis: siehe örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplans Nr. 792/O bzgl. zulässige Fassadenmaterialien und -farben, Dachformen etc.
  • Nutzungskonzeption sowie Grundrissstruktur- und -größe
  • Lärmschutz

Kriterien umwelt- und energiebewusste Planung:

  • Ökologische Baumaterialien, Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit
  • E-Mobilität und Fahrradmobilität
  • Begrünung der Fassaden-, Dach und Außenflächen
  • Nachhaltiges Energiekonzept (Photovoltaik, Einsatz klimaneutraler Energien)
  • Förderung der Biodiversität

Es erfolgt keine Interpolation; Gebote unterhalb des Mindestkaufpreises scheiden aus dem Verfahren aus. Die jeweils erzielten Punkte fließen entsprechend der Gewichtung der Kriterien in das Gesamtpunktergebnis ein.

Wir weisen erneut darauf hin, dass Angebote mit einem Anteil an gefördertem Wohnraum von unter 50 % vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden. Ein Anteil von über 50 % an gefördertem Wohnraum fließt wertneutral in die Bewertung ein.

Die Zuschlagsempfehlung wird dem Aufsichtsrat der EWMG zur Entscheidung vorgelegt.

Bestandteile der Gebote

Jeder Teilnehmer darf ein in deutscher Sprache verfasstes Kaufgebot abgeben. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen.

Die Gebotsunterlagen müssen folgende Bestandteile beinhalten:

  • Kaufpreisangebot
  • Erläuterung der städtebaulichen und architektonischen Grundidee
  • Angaben zur BGF
  • Erläuterung des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes
  • Erläuterung und Angaben zum geförderten Wohnungsbau
  • Kurze Erläuterung des ökologischen und energetischen Konzeptes
  • Lageplan M 1:500
  • Grundrisse, Ansichten M 1:200
  • Visualisierungen

 

Sonstiges

Der Bewerbungszeitraum beginnt mit der Veröffentlichung des Grundstücks im Internet auf der EWMG-Homepage unter www.ewmg.de und endet am 28.06.2024, 12.00 Uhr.

Bitte schicken Sie alle Bewerbungsunterlagen ausschließlich per E-Mail an Ausschreibung@ewmg.de und geben in der Betreffzeile „AZ 00718 – Gebotsverfahren Compesmühlenweg“ an.

Ansprechpartner bei Rückfragen

Planung

Frau Marion Scheel, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung

Tel. 02161 25 8592, Mail: Marion.Scheel@moenchengladbach.de

Nutzung / Sozialer, geförderter Wohnungsbau

Frau Alexandra Hammes, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung, Handlungsfeld Wohnen

Tel. 02161 25 3859, Mail: Alexandra.Hammes@moenchengladbach.de

Liegenschaft

Herr Niko Papadopoulos, EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH

Tel. 02161 4664 131, Mail: N.Papadopoulos@ewmg.de

Anlagen

  • Digitale Katasterdaten (dxf/dwg-Datei)
  • Neuer Lageplan – Kaufgegenstand nach Vermessung
  • Katasterplan M 1:500
  • Luftbild M 1:500
  • Bebauungsplan Nr. 792/O
  • Begründung zum BP Nr. 792/O

Weitere Grundstücksinformationen auf Anfrage

Baulast, Grundbuchauszug

Einreichungstermin bis:

28.06.2024, 12:00 Uhr

Ansprechpartner bei eventuellen Rückfragen:

Planung

Frau Marion Scheel, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung

Tel. 02161 25 8592, Mail: Marion.Scheel@moenchengladbach.de

Nutzung / Sozialer, geförderter Wohnungsbau

Frau Alexandra Hammes, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung, Handlungsfeld Wohnen

Tel. 02161 25 3859, Mail: Alexandra.Hammes@moenchengladbach.de

Liegenschaft

Herr Niko Papadopoulos, EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH

Tel. 02161 4664 131, Mail: N.Papadopoulos@ewmg.de